Photovoltaik
Die Einspeisungsvergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie betragen nach § 11 EEG in den Jahren 2004 bis 2013 für Neuanlagen mindestens: |
Die Einspeisungsvergütung einer Neuanlage (also in dem Jahr neu in Betrieb genommen) wurde ab dem 1.Januar 2005 um 5 Prozent gesenkt. Die Einspeisungsvergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie betragen nach § 11 EEG in den Jahren 2004 bis 2013 für Neuanlagen mindestens:
Degression 5,0% (zum 1.Januar 2005), in den Folgejahren beträgt die Degression 6,5% (erstmalig zum 1.Januar 2006); Vergütungszeitraum 20 Jahre Der für das Inbetriebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz wird über den gesamten Vergütungszeitraum in unveränderter Höhe gewährt. |
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